In diesem Bereich haben wir Euch alle wichtigen Dokumente des Vereins als Download bereitgestellt. Unsere Dokumente werden von Zeit zu Zeit aktualisiert, ein Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität besteht nicht.
Die Vereinssatzung ist das Herzstück des KGV Bachespe e. V. Sie regelt alle grundsätzlichen Rahmenbedingungen des Vereins.
Stand: 30. März 2025
Die Geschäftsordnung gestaltet die Vereinssatzung weiter aus und regelt die Gemeinschaft vor Ort. Zudem werden in ihr alle gültigen Vereinsbeschlüsse zusammengeführt und für jeden transparent zugänglich gemacht.
Stand 30.03.2025
Die Wahlordnung konkretisiert die korrekte Wahldurchführung in Ergänzung zu den gesetzlichen Bestimmungen aus der Vereinssatzung.
Stand, 30.03.2025
Die Gebührenordnung gibt einen transparenten Überblick über alle allgemeingültigen Gebühren, die sich aus dem Pachtverhältnis sowie der Vereinsmitgliedschaft ergeben.
Stand, 30.03.2025
Achtung: Die Errichtung der beantragten Anlagen darf erst nach der Zustimmung des Bezirksverbandes erfolgen!
Ihr möchtet eine neue Gartenlaube auf Eurer Parzelle errichten? Dann füllt bitte dieses Formular aus, legt die geforderten Anlagen bei und lasst den Antrag vom Vorstand unterschreiben.
Ihr habt bisher keinen Abwasserauffangbehälter verbaut oder möchtet einen neuen Abwasserauffangbehälter errichten? Dann füllt bitte dieses Formular nebst den geforderten Anlagen aus und lasst den Antrag vom Vorstand unterschreiben.
Bitte beachtet zunächst das Merkblatt des Bezirksverbandes zur Errichtung von Solaranlagen in Kleingärten. Anschließend ist der folgende Antrag nebst Anlagen auszufüllen und vom Vorstand abzeichnen zu lassen.
Alle weiteren Anliegen wie z. B. Instandsetzungsmaßnahmen, Austausch von Fenstern oder Ähnliches können formlos über den Bezirksverband beantragt werden. Wir haben Euch ein einfaches Formular als Muster beigefügt. Bitte auch diesen vorab vom Vereinsvorstand freigeben lassen. Der Antrag kann aber auch per E-Mail an mail@gartenfreunde-treptow.de gestellt werden.
Bevor ihr kündigt beachtet bitte die aktuell gültige Version der Pächterwechselordnung. Ein Garten wird erst dann übergeben, wenn alle Auflagen durch Euch erfüllt sind! Eine Übertragung auf Bewerber ist nicht mehr möglich.
Der Pachtvertrag kann mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.04. bzw. 30.11. des jeweiligen Jahres gekündigt werden. Die Fristen können dem Pachtvertrag entnommen werden. In beidseitigem Einvernehmen, kann der Garten auch früher abgegeben werden. Bitte einmal ausfüllen und dem Vorstand zur Unterschrift aushändigen. Zusätzlich bitte die beiden weiteren Formulare dieser Downloadrubrik ausfüllen.
Grundsätzlich könnte eine Mitgliedschaft im Verein auch weiterhin bestehen bleiben. In diesem Falle würden jedoch auch weiterhin Mitgliedbeiträge sowie satzungsbedingte Pflichten fällig werden. In der Regel werden immer beide Mitgliedschaften zusammen gekündigt.
Die Kündigung wird seitens des Bezirksverbandes erst dann bearbeitet, wenn auch der Antrag auf Wertermittlung eingegangen ist. Die Wertermittlung bildet die Grundlage für die Übergabeverhandlung mit den Neupächter:innen und somit die Ablösesumme. Bitte legen Sie dieses Dokument ebenfalls dem Vorstand vor, er wird alle Kündigungsunterlagen gesammelt an den Bezirksverband übergeben.
Etwaige Verbindlichkeiten des Nochmitgliedes sind dem Verpächter anzuzeigen. Auch wenn keine Verbindlichkeiten mehr bestehen, ist dieses Formular aufzufüllen und anschließen vom Vorstand unterschreiben zu lassen.
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